ÖAMTC erinnert an situative Winterreifenpflicht in Österreich

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Ab dem 1. November und bis zum 15. April gilt in Österreich jeweils eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht (Bild: ÖAMTC/Marc Wittkowski)

Ebenso wie in Deutschland gilt bekanntlich auch bei unseren Nachbarn in Österreich eine situative Winterausrüstungspflicht. Dort gibt es mit dem 1. November bis zum 15. April allerdings einen fest umrissenen Zeitraum, in dem Fahrzeuge witterungsabhängig – also bei winterlichen Fahrbahnbedingungen – unter anderem mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Mit Blick darauf, dass es bis dahin nur noch rund zwei Wochen sind, erinnert der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) Autofahrer daran, spätestens jetzt einen Termin für den Reifenwechsel zu buchen. „Kommt es zu einem plötzlichen Wintereinbruch, sind die Werkstätten auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen auch schon im Oktober empfindlich kalt sein, dann ist man mit Winterreifen deutlich im Vorteil“, sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Dabei wird nicht zuletzt geraten, vor dem Umstecken(-lassen) einen Blick auf die Profiltiefe der Winterbereifung zu werfen. „Die Profiltiefe muss vom Gesetz her den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, das heißt je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken schon noch etwa sechs Millimeter sein“, so Kerbl weiter. In Österreich gelten Winterreifen mit einer Profiltiefe unterhalb von vier Millimetern automatisch als Sommerreifen. cm

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