Überarbeiteter BRV-Reklamationsleitfaden verfügbar
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) hat den von ihm herausgegebenen Reklamationsleitfaden nicht nur den neuen rechtlichen Vorgaben angepasst, sondern ihn eigenen Worten zufolge zugleich klarer und verständlich gemacht. „Die Anpassungen betreffen zum Beispiel die fallabhängig erweiterten Verjährungsfristen für die Sachmängelhaftung, die verlängerte Frist für die Beweislastumkehr, eine klarere Differenzierung zwischen einem Endverbraucher- und einem Gewerbe-/Unternehmerkunden, die Regelungen für den ‚Rückgriff‘ des Reifenhandels auf den Reifenhersteller/Importeur/Runderneuerer in der Sachmängelhaftung“, erläutert Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik bei der Branchenvertretung. Die neue Version des 16-seitigen BRV-Reklamationsleitfadens mit Stand Februar 2022 steht im Servicebereich der Verbandswebsite zum Herunterladen bereit. cm
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!