„DUH kontrolliert stichprobenhaft“ – Abmahnungen rund ums Reifenlabel vorbeugen

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Eigenen Worten zufolge überprüft die DUH stichprobenhaft die Umsetzung der im Mai in Kraft getretenen EU-Verordnung 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen und – im Fall eines Verstoßes – „die rechtliche Durchsetzung der neuen Informationspflichten“ (Bild: Continental)

Vor Kurzem hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) seine Mitglieder gewarnt, dass die „Schonfrist“ zur Umsetzung der seit 1. Mai neuen bzw. zu diesem Stichtag geänderten Regelungen rund um das Reifenlabeling auslaufe. Wie Verbandsgeschäftsführer Michael Schwämmlein dazu erläutert, lägen dem BRV „erste Meldungen vor, dass Organe der Marktüberwachungsbehörden als auch andere abmahnberechtigte Organisationen die vorgabenkonforme Umsetzung der Verordnung vor Ort und individuell (zum Beispiel in Onlineshops und Internetportalen) überprüfen“. Bei Feststellung von Abweichungen bzw. der Nichteinhaltung der Bestimmungen könne eine Abmahnung mit entsprechenden Kosten drohen, heißt es. Angesichts der Formulierung „andere abmahnberechtigte Organisationen“ dürfte so mancher in der Branche wahrscheinlich zuallererst an die Deutsche Umwelthilfe (DUH) denken. Und das anscheinend nicht zu Unrecht, wie eine Nachfrage der NEUE REIFENZEITUNG eben dort ergeben hat. christian.marx@reifenpresse.de

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