Neuer Bußgeldkatalog macht vieles teurer, nicht aber die situative Winterreifenpflicht

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Zum Ende der vergangenen Woche hin haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern grundsätzlich auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigt. Danach kommen auf Autofahrer in Deutschland zum Teil deutlich höhere Bußgelder zu, und zwar für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse, Parken auf Geh- und Radwegen und für etliche weitere Tatbestände. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) plant – Stand heute – unterdessen offenbar keine Verschärfung der Regeln zur situativen Winterreifenpflicht. Diese sieht ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister für das Fahren mit Reifen vor, „die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen)“. Sollten sich daraus eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar ein Unfall ergeben, wird’s mit 80, 100 bzw. 120 Euro entsprechend teurer. Auch der Halter eines Fahrzeugs, der dessen „Inbetriebnahme anordnet“, und zwar ohne die situative Winterreifenpflicht dabei zu berücksichtigen, würde demnach weiterhin mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt belegt. Trotz der grundsätzlichen Einigung im Kreis der Verkehrsminister steht die Novelle des Bußgeldkatalogs erst am 17. September auf der Tagesordnung des Bundesrats, der zustimmen muss. Im vergangenen Jahr war die Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs an einem Formfehler gescheitert. ab

 

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  1. […] Dinge wie den optimalen Zeitpunkt zum Umrüsten auf für winterliche Bedingungen geeignete Reifen, im Falle eines Falles drohende Bußgelder beim Fahren mit Sommerreifen und dergleichen mehr zudem eine Onlineumfrage auf seinen Webseiten […]

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