Räderdesigns schützen: „Trittbrettfahrer sollen in ihre rechtlich vorgesehenen Schranken verwiesen werden“
Im vergangenen Jahr hatte die Daimler AG vor dem Landgericht Stuttgart gegen die RVS S.R.L aus Italien ein Urteil erwirkt. Das Unternehmen aus Castelfranco Veneto darf in der Europäischen Union keine Aluminiumfelgen mit der Typenbezeichnung Avus 564, Avus 811 und Avus 554 mehr verkaufen. Denn diese verletzen die Designrechte der Daimler AG. Diese Anzeige war in mehreren Automagazinen zu finden. Bezahlt wurde sie von RVS. Dies war Teil des Urteils. Und falls RVS doch Räder dieses Typs verkauft, muss das Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen, oder es droht die Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall sogar zwei Jahre.
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