Lockdown light bringt „keine gravierenden Einschränkungen des Reifenhandels“

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Vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionsdynamik haben sich Bund und Länder gestern auf verschärfte Maßnahmen verständigt, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Was im Vergleich zu den drastischeren Maßnahmen in diesem Frühjahr in den Medien als Wellenbrecher-Lockdown oder auch Lockdown light bezeichnet wird, bringt wiederum Kontaktbeschränkungen mit sich genauso wie Betriebsschließungen insbesondere in der Gastronomie und rund um die Freizeitgestaltung. „Aus Branchensicht können wir aktuell festhalten, dass der gefasste Beschluss keine gravierenden Einschränkungen des Reifenhandels vorsieht. Die Reifenservicebetriebe sind aktuell nicht von den Betriebsschließungen betroffen“, so angesichts dessen Yorick M. Lowin, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV). Wie er hinzufügt, müssten Betriebe bei alldem jedoch ein sicheres Arbeiten ermöglichen, zumal Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter und Kunden haben.

„Aus diesem Grund muss jedes Unternehmen in Deutschland auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umsetzen und gegebenenfalls anpassen. Ziel ist es unter anderem nicht notwendige Kontakte mit Kunden sowie innerhalb der Belegschaft zu vermeiden“, weist Lowin in diesem Zusammenhang auf die beim BRV dazu abrufbaren Hilfestellungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eines Hygienekonzeptes hin. Mitglieder des Interessenverbandes können sie demnach zusammen mit weiteren Informationsmaterialien auf dessen Homepage abrufen. Zwar müsse der getroffene Beschluss noch in allen Bundesländern durch entsprechende Allgemeinverfügungen umgesetzt werden, doch geht man seitens des BRV davon aus, dass es an dieser Stelle nicht zu großen Abweichungen kommen wird, sondern allenfalls zu minimalen Auslegungsunterschieden an der ein oder anderen Stelle. cm

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