Grenzgänger-Streit: Arbeitsgericht gibt Michelin recht
In seinem am Mittwoch verkündeten Urteil hat das Arbeitsgericht Karlsruhe den Streit zwischen der Firma Michelin und einem ehemaligen Arbeitnehmer zugunsten des beklagten Reifenherstellers entschieden. Die Klage des Arbeitnehmers wurde vollumfänglich abgewiesen. Es ging um Steuernachzahlungen für Grenzgänger.
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