Diesmal nur „schriftlich“ – erst 2021 wieder ESA-Generalversammlung wie gewohnt
Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Corona-Pandemie und den vom Bundesrat in ihrem Heimatland verordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ansteckenden Krankheit kann die Einkaufsorganisation des schweizerischen Auto- und Motorfahrzeuggewerbes (ESA) ihre eigentlich für Mitte Mai geplante Generalversammlung nicht in der üblichen Form abhalten. Vor diesem Hintergrund hat der ESA-Verwaltungsrat in seiner Sitzung Ende März entschieden, die Zusammenkunft in Interlaken abzusagen bzw. sie in diesem Jahr „schriftlich mittels Zirkulationsbeschluss“ durchzuführen. Alle dafür erforderlichen Unterlagen würden den Mitinhaberinnen und Mitinhabern zugestellt, die nun gebeten werden, die entsprechenden Formulare gezeichnet bis spätestens 14. Mai zurückzusenden. „Die ESA bedauert, in ihrem 90-jährigen Jubiläumsjahr diesen Entscheid fällen zu müssen“, so Markus Hutter und Giorgio Feitknecht als deren Verwaltungsratspräsident respektive CEO im Namen der Organisation. Die Gesundheit aller stehe schließlich aber an oberster Stelle, wie noch ergänzt wird. Gleichzeitig wird bereits auf den Termin der ESA-Generalversammlung im kommenden Jahr verwiesen: Sie ist 2021 demnach dann für den 19. Mai terminiert. cm
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[…] Automobil- und Motorfahrzeuggewerbes (ESA) kann ihre für Mitte Mai geplante Generalversammlung erneut nur schriftlich durchführen. Wie es dazu heißt, seien in der Schweiz Präsenzveranstaltungen […]
[…] und die dadurch erteilten Auflagen keine physische Generalversammlung in statt. Sie wurde auf schriftlichem Weg mittels Zirkulationsverfahren […]
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