Rütteln TÜV, Dekra, GTÜ und Co. an der Freigabepraxis?

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Was die Bereifung von Motorrädern betrifft, ist die Sachlage in Deutschland bekanntlich eine andere als in anderen europäischen Ländern. Können dort alle typgenehmigten zu einer Maschine passenden Reifen verwendet werden, ist dies hierzulande bei der Mehrzahl der im Markt befindlichen Fahrzeugmodelle nur über das Mitführen einer sogenannten Freigabebescheinigung möglich, wenn das Fabrikat oder die Größe von dem in den Fahrzeugpapieren Eingetragenen abweicht. Einem Bericht der Zeitschrift Motorrad zufolge, schmeckt Letzteres Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und Co. nicht (mehr), weshalb sie an der gängigen und nach einschlägiger Meinung rechtlich nicht zu beanstandenden Freigabepraxis zu rütteln scheinen: Indem Motorradfahrern in entsprechenden Fällen bei der Hauptuntersuchung die Plakette für ihre Maschine verweigert wird. christian.marx@reifenpresse.de

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  1. […] wer an der lange Jahre rund um Motorradreifen hierzulande üblichen und bewährten Freigabepraxis gerüttelt hat, ist Motorradfahrern gewiss nicht verborgen geblieben. Vor allem dann nicht, wenn ihnen bei der […]

  2. […] wenn die in Deutschland übliche Freigabepraxis mitunter infrage gestellt zu werden scheint, so hat der Industrieverband Motorrad e.V. (IVM) doch auch in diesem Frühjahr […]

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