Schneeflockensymbol reicht in Österreich nicht zum Winterreifen

In Österreich gilt für Fahrzeuge bis 3.500 Kilogramm höchstzulässigem Gesamtgewicht die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Die Aufschrift auf den Reifen muss M+S oder M.S. oder M&S haben, heißt es beim TÜV Austria hierzu in einer Mitteilung. Winterliche Verhältnisse bedeuten Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.

Alternativ zu Winterreifen sei es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden. Jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahn dadurch nicht beschädigt wird. In Österreich sei „eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- beziehungsweise Schneekristallsymbol nicht als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt“.

Kraftfahrzeuge über 3.500 Kilogramm höchstzulässiges Gesamtgewicht und Omnibusse (bei diesen gilt der Zeitraum 1. November bis 15. März als verpflichtend) dürfen während des Zeitraumes von 1. November bis 15. April nur dann betrieben werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind (ausgenommen sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist).

Für Winterreifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern über 3.500 Kilogramm höchst zulässigem Gesamtgewicht gilt eine Mindestprofiltiefe bei Radialreifen von fünf Millimetern und sechs Millimetern bei Reifen in Diagonalbauweise. cs

Hinweis: Nicht lange nach der Veröffentlichung dieses Beitrages hat sich die Rechtslage durch einen Erlass des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie geändert. Seither gelten in der Alpenrepublik auch Reifen, die ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet sind, vor dem Gesetz als Winterreifen.

2 Kommentare
  1. Franz Novy says:

    Ich freue mich ja nur das in der EU für jedes Land andere Bestimmungen gelten (Schneeflockensymbol)und das die Typen von von Verkehrsministerium dann doch irgendwann draufkommen das man das doch auch irgendwie einheitlich machen kann.Meiner Meinung haben die alle KEINE AHNUNG um was es hier eigentlich geht.Für Deutschland gilt das…für Österreich das…das ist der blanke EU Wahnsinn

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  2. Hardy Gottsscha says:

    Alljahresreifen sind im Winter sowieso dreck, wenn man die einen Sommer gefahren hat. Egal wie teuer und gut. Jeder Alljahresreifen der einen SOmmer durch hat ist für den Winter ungeeignet, weril er nicht mehr richtig beisst. Die Kannten sind einfach kaputtgefahren.
    Aber den Leuten ists egal. Sparen an der falschen Stelle und an der SIcherheit.

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