Richter entscheiden über Wasserkosten für Contidrom
Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen wird sich in dieser Woche mit der Bewässerung des Contidroms beschäftigen. Es geht um die Frage, ob das Grundwasser für „Beregnung und Berieselung“ entnommen wird oder zu „sonstigen Zwecken“. Dies berichten verschiedene Medien. Der Landkreis berechne für die Anlage seit 2015 einen mehr als zwölf Mal so hohen Gebührensatz als in den Jahren zuvor. Dagegen wehrt sich Continental. Es geht um 65.000 Euro. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg habe bereits im Februar vergangenen Jahres die Klage abgewiesen. Die Begründung: Die Nutzung des Grundwassers zur Beregnung und Berieselung sei zwar nicht auf die Landwirtschaft beschränkt, doch müsse das entnommene Wasser dabei auf unversiegelt und damit wasserdurchlässige Böden aufgetragen werden, hieß es damals. Und dies sei bei der Bewässerung einer Teststrecke nicht der Fall. cs
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