Mindestlohn steigt 2019 auf 9,19 Euro die Stunde

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.  (BRV) mitteilt, wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste gestützt. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018. Im Vorfeld der Entscheidung der Mindestlohnkommission wurde insbesondere von Gewerkschaftsseite und Teilen der Politik eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf über zehn Euro gefordert. Mit dem Beschluss der Kommission konnten laut BRV solche Forderungen nach einer regelwidrigen und unangebrachten Anhebung des Mindestlohns über die Entwicklung des Tarifindex hinaus abgewehrt werden. cs

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