Kleiner deutscher Anbieter siegt im Patentstreit mit großer SRI
Naturkautschuk (Latex), Terpenphenole und Glykol sind wesentliche Stoffe, aus denen Reifendichtmittel zusammengesetzt sind, die Geheimnisse der Rezepturen liegen im Detail. Um eine solche Rezeptur wogte seit vier Jahren ein Patentstreit zwischen der Terra-S Automotive Systems und dem japanischen Konzern Sumitomo Rubber Industries Ltd. (SRI, Marke Dunlop in zum Beispiel Südostasien, hierzulande Falken). Terra-S wurde 1993 gegründet, ist ansässig in Owingen (Baden-Württemberg), zählt heute laut Unternehmenswebsite 70 Mitarbeiter und hat ein Umsatzziel von 20 Millionen Euro für 2008. Nach einer mehrjährigen Auseinandersetzung mit SRI habe der Reifendichtmittelhersteller und Pannensetvertreiber mit einer Teilnichtigkeitsklage gegen Ansprüche aus einem europäischen Patent (EP 0 753 420) unlängst einen Erfolg erzielt, meldet der Südkurier: Die entscheidenden Passagen bzw. Ansprüche, die das Reifendichtmittel und dessen Rezeptur betreffen, seien (wird Bezug auf das Bundespatentgericht genommen) „mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt“ (AZ 3 Ni 48/07 (EU)).
2004 hatte Sumitomo vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Owinger Anbieter wegen Verletzung des strittigen Patents geklagt und zunächst Erfolg gehabt, Terra-S jedoch Revision gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt und zur Untermauerung der eigenen Position seinerseits eine Teilnichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht erhoben. Man sei froh, nun die gerichtliche Bestätigung bekommen haben, zitiert der Südkurier den Geschäftsführer von Terra-S Michael Stehle: „Mit dieser Entscheidung ist für uns zugleich eine Wachstumsbremse beseitigt.“ Für seine Firma sieht Stehle darin eine wichtige Weichenstellung im Wettbewerb mit den großen Konkurrenten und für die Behauptung der Marktposition.
„Wir hatten während des laufenden Verfahrens bisher die strittigen Rezepturen weiter verwenden können“, erklärt Stehle. Hätte das Düsseldorfer Urteil über eine vermeintliche Verletzung der Schutzrechte Bestand gehabt, hätte dies nicht nur zu einem Lieferstopp führen können. Rückwirkend hätten Lizenzgebühren fällig werden können, heißt es unter Bezug auf den Geschäftsführer, die „möglicherweise in Millionenhöhe“ gegangen wären. In dem Bericht werden BMW, Volkswagen, Porsche, Peugeot und Honda zu den wichtigsten Kunden gezählt.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!