Neue EU-Verordnung wird laut ZARE „illegale Entsorgungspraktiken“ erschweren
Mit der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157, die ab dem 21. Mai umfassend gilt, müssen sich auch die Unternehmen des Reifenmarktes, die mit Altreifen zu tun haben, an Neuerungen gewöhnen, vor allem an „strenge Kontrollen, digitale Nachweispflichten und klare Umweltstandards“, wie dazu die Initiative der Zertifizierten Altreifenentsorger (ZARE) erläutert.



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