EU-Parlament nickt EUDR-Verschiebung auch offiziell ab
Hatten Unterhändler des Europäischen Parlaments bereits Anfang des Monats der Verschiebung der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung auf interkonstitutioneller Ebene zugestimmt, folgten die Europaabgeordneten diesem Beschluss nun auch formell. Demzufolge werde die Verordnung nun für große Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 angewendet und für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 30. Juni 2026. „Diese zusätzliche Zeit soll den Unternehmen in aller Welt helfen, die Vorschriften ab dem Zeitpunkt der Anwendung reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Europäischen Parlaments.
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