Wettbewerbsbeschränkende Absprachen – BRV kooperiert mit Bundeskartellamt

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Stephan Helm (links) und Yorick M. Lowin als Vorsitzender bzw. Geschäftsführer des BRV geben sich zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Reifendienstleistungen nicht bestätigen werden (Bild: NRZ/Christian Marx)

Nachdem die EU-Kartellbehörden aufgrund eines Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei verschiedenen Reifenherstellern und Großhändlern ermitteln, ist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) nach eigenen Worten als branchennahe Unternehmensvereinigung vom Bundeskartellamt in die Untersuchungen hinsichtlich entsprechender Absprachen bei Reifendienstleistungen mit einbezogen worden. „Uns ist sehr daran gelegen, den Sachverhalt vollständig und umfassend aufzuklären. In ihren Ermittlungen wegen vermuteter kartellrechtlicher Verstöße kooperiert der BRV deshalb in vollem Umfang mit den Behörden“, so unisono Stephan Helm und Yorick M. Lowin, ihres Zeichens Vorsitzender respektive Geschäftsführer der Branchenvertretung. Beide gebe sich demnach „zuversichtlich, dass sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen werden“.

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