Polizei untersagt Weiterfahrt nach abenteuerlicher „Reifenreparatur“
Mitte der Woche haben Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 38 einen Mann aus dem Odenwaldkreis mit seinem Traktor einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges fiel den Ordnungshütern an dessen linken Vorderreifen ein notdürftig „reparierter“ Reifenschaden auf, wobei dafür Kabelbinder verwendet worden waren. Dass ein solches „Flickwerk“ im Straßenverkehr von der Polizei nicht geduldet werden kann, versteht sich von selbst. Deshalb haben die Beamten die Weiterfahrt des Traktors an Ort und Stelle untersagt, bis ein Reifenwechsel vorgenommen wurde. Zudem wird sich der Fahrer des Fahrzeuges in einem entsprechenden Verfahren verantworten müssen, so die Polizei.



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