Kein wirkliches Aufatmen trotz erneuter EUDR-Verschiebung

„Die Verschiebung der EUDR ist ein Schritt der Vernunft – aber sie reicht nicht aus“, meint Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes ZGV e.V. (Bild: Peter Himsel/www.himsel.de)

Sollte sie nach einer zwölfmonatigen Verschiebung eigentlich ab dem Jahreswechsel 2025/2026 Anwendung finden, zeichnet sich eine abermalige Verschiebung der europäischen Entwaldungsverordnung EUDR (European Union Deforestation Regulation) ab. Nun soll es erst Ende 2026 bzw. Anfang 2027 dann so weit sein. Für ein wirkliches Aufatmen sorgt das allgemein und auch in der von ihren Auswirkungen betroffenen Reifen-/Kautschukbranche allerdings nicht. „Die Verschiebung der EUDR ist ein Schritt der Vernunft – aber sie reicht nicht aus und darf nicht zum Selbstzweck werden“, sagt etwa Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes ZGV e.V., und fordert, die gewonnene Zeit für eine Überarbeitung der betreffenden Verordnung zu nutzen. Zumal sie in ihrer jetzigen Form „weder praxistauglich noch zielführend“ sei. Wobei in diesem Zusammenhang auch der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) seiner Forderung, ein sogenanntes „First-Touch-Prinzip“ einzuführen in Bezug auf die mit der EUDR in Verbindung stehenden Nachweispflichten von Unternehmen, ein weiteres Mal Nachdruck verleiht.

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