Vor Entscheidung: WdK kritisiert EU-Lieferkettengesetz – Creditreform-Studie

„Standhaftigkeit und ein faktenbasierter Dialog zahlen sich am Ende doch aus“, sagt Michael Klein mit Blick auf die erreichten Veränderungen vor der Entscheidung des EU-Parlaments über ein europäisches Lieferkettengesetz, die am 24. April 2024 fallen soll. „Allerdings ist es bisher nicht gelungen, weitere unsinnige Bürokratiebelastungen für Unternehmen abzuwenden“, so der Präsident des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie. Wenigstens erfasse das EU-Gesetz keine kleineren Unternehmen mehr, heißt es dazu weiter aus Frankfurt vom Sitz des WdK. Für alle anderen genüge nun der Nachhaltigkeitsbericht gemäß EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD), „um ihr verantwortungsvolles Handeln in der Lieferkette zu dokumentieren. Damit entfalle die doppelte Berichtspflicht“, so der WdK.

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