Regelungen der Energiesparverordnung ausgelaufen

Laut dem BRV ist es nun unter anderem nicht mehr verboten, beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen in der Zeit zwischen 22 und sechs Uhr des Folgetages zu betreiben (Bild: NRZ/Christian Marx)

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) weist darauf hin, dass die vergangenes Jahr vom Bundeskabinett beschlossene sogenannte Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) am vergangenen Wochenende ausgelaufen ist. Damit ist es laut BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin unter anderem nicht mehr verboten, beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen zwischen 22 und sechs Uhr des Folgetages zu betreiben. Auch das Verbot der dauerhaften Offenhaltung von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels sei damit passé ebenso wie abgesenkte Mindesttemperaturen in Arbeitsstätten der privaten Wirtschaft. cm

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