Leuchtreklame darf ab sechs Uhr leuchten
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat eine Änderung der seit Anfang September geltenden Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)veröffentlicht. Danach gilt das Verbot von lichtemittierenden oder beleuchteten Werbeanlagen ab sofort nur noch von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages und nicht mehr wie bisher bis 16 Uhr.
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