Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro können Mitarbeiter steuerfrei erhalten

Angesichts der stark steigenden Preise hat die Bundesregierung nun drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Unter anderem auch den Beschluss für eine Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro, welche Arbeitgeber ihren Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen können. Ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 gibt die Bundesregierung hiermit Unternehmen eine unbürokratische Option an die Hand, ihren Mitarbeitern einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsbonus auszuzahlen. Die Prämie ist für Arbeitgeber aber nicht verpflichtend. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird und insgesamt 3.000 Euro nicht überschreitet. Sie muss auch nicht auf einmal ausgezahlt werden, sondern kann anteilig mit den Monatslöhnen bei den Mitarbeitern landen. Den Unternehmen steht es frei, wie hoch die gesamte Inflationsprämie letzten Endes für den Mitarbeiter ist. Sie soll vor allem ein einfaches Mittel für Unternehmen sein, das Verhältnis von Arbeitsleistung und Preissteigerung für Arbeitnehmer wieder anzugleichen. cs

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  1. […] dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Inflationsprämie eingeführt. Dadurch können Unternehmen ihren Mitarbeitern 3.000 Euro Bonus steuerfrei auszahlen. Der Schraubenhersteller Würth greift seinen Arbeitnehmern mit einer Prämie unter die Arme. […]

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