Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz – Selbsttests nur unter Aufsicht

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

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