Was ist laut dem BRV bei entfernten Barcodes zu beachten?
Dass Reifen mit Barcodes versehen sind, beruht nicht auf etwaigen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Dennoch werden beim Umgang mit den Barcodes, insbesondere beim Entfernen derselben durch einen Händler, durchaus Rechte und Pflichten tangiert, von Fragen der technischen Sicherheit ganz zu schweigen, wie jetzt auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer aktuellen Mitgliederinformation betont. Zuvor hatten sich dazu bereits mehrere Hersteller inhaltlich geäußert, darunter Goodyear und Bridgestone.
Während beispielsweise das mechanische Entfernen der Barcodes im Wulstbereich dem BRV zufolge durchaus zu einer „Beeinträchtigung der Substanz des Reifenmaterials“ führen könne, woraufhin der Reifen „nicht mehr als sicheres Produkt angesehen werden“ könne, könne man „technisch indessen nicht nachvollziehen“, wie ein entfernter oder unleserlicher Barcode zu Undichtigkeiten durch einen beeinträchtigten Sitz auf der Felge führen könne. Auch was die Themen Produkthaftung sowie Gewährleistung, Garantie und Markenrechte betrifft, bleibt naturgemäß Vieles im Konjunktiv, geht es dabei doch stets um rechtliche Wenn-dann-Beziehungen.
Aber klar ist in jedem Fall: Es gibt viel zu beachten, wie auch der BRV feststellt.
Was genau, und wie die Marktteilnehmer zum Thema stehen, das wird Inhalt unseres kommenden Themas des Monats in der Juli-Ausgabe der NEUE REIFENZEITUNG sein. Sie sind noch kein Leser. Kein Problem. Das können Sie hier ändern. ab
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