Verabschiedete Corona-Bundesnotbremse lässt den ZDK zumindest leicht aufatmen

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Dass der Fahrzeughandel bzw. Autohäuser zumindest das Onlinegeschäft weiterführen können, ist aus Sicht des ZDK „nur ein schwacher Trost“, zumal der Branche dennoch wohl erneut das als überaus wichtig bezeichnete Frühjahrsgeschäft wegbreche (Bild: NRZ/Christian Marx)

Nachdem die sogenannte Bundesnotbremse in Sachen Corona-Maßnahmen in ihrer endgültigen Form verabschiedet ist und morgen in Kraft tritt, atmet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) zumindest leicht auf. Denn seitens des Kfz-Gewerbes war befürchtet worden, im Zuge dessen könnte bei hohen Inzidenzwerten mit Blick auf das Fahrzeuggeschäft die Abholung im Handel nach vorheriger Onlineanmeldung – entsprechend dem in Pandemiezeiten auch in anderen Branchen praktizierten „Click-&-Collect“-Verfahren – untersagt werden. Dies wäre aus Sicht des ZDK der „Sargnagel für viele Autohäuser“ gewesen. Dennoch ist man jetzt trotzdem nicht ganz zufrieden. „Wir haben uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen auf politischer Ebene erneut nachdrücklich dafür eingesetzt, die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten vom Verkaufsverbot auszunehmen“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Dass jetzt zumindest das Onlinegeschäft weitergeführt werden kann, sei jedoch nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was bisher schon galt. „Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht. Wir können nur hoffen, dass wir am Ende dieses Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werden sprechen müssen“, so Karpinski. cm

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