Insolvenzrecht: Bundestag verlängert die Aussetzung der Antragspflicht

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Ende vergangener Woche hat der Bundestag ein Gesetzespaket beschlossen, das Änderungen beim Sanierungs- und Insolvenzrecht zum neuen Jahr hin vorsieht. Als Teil der Entscheidung soll auch die Aussetzung der Antragspflicht für überschuldete Unternehmen noch einmal verlängert werden. Was bisher lediglich bis zum Ende dieses Jahres galt, gilt jetzt (vorerst) bis zum 31. Januar 2021. Der Hintergrund: In vielen Fällen seien die Überbrückungshilfen für November und Dezember noch nicht ausgezahlt. Dementsprechend überschuldete Unternehmen sollen vor einer Insolvenz geschützt werden; die Finanzhilfen sollen dabei helfen, eine Überschuldung abzuwenden. Dabei müsse die Überschuldung allerdings durch die Corona-Pandemie und die staatlichen Maßnahmen dagegen verursacht worden sein. Für Unternehmen, die Zahlungsunfähig sind, gilt die Aussetzung von der Antragspflicht bereits seit Ende September nicht mehr. ab

 

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  1. […] Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bleibt weitere drei Monate und damit bis Ende April ausgesetzt. Dies gilt allerdings nur für Unternehmen, „die einen […]

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