Reparaturklausel drückt die Preise für Kfz-Ersatzteile – aber erst mit deutlicher Verzögerung

Zusätzlich zum „Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch“, das der Bundestag mit dem Ende vergangener Woche beschlossenen „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beenden will, kippt das Parlament mit demselben Gesetz auch das Monopol der Automobilhersteller für äußere Teile. Denn: Das Gesetz führt die sogenannte Reparaturklausel in das deutsche Designrecht ein, die einen freien Wettbewerb im Sekundärmarkt, also bei Ersatzteilen, ermöglichen soll. „Der sogenannte Designschutz, der sich auf die äußere Erscheinungsform eines Produktes wie zum Beispiel eines Kotflügels bezieht, wird nun abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass freie Ersatzteilhändler künftig mit Automobilherstellern und deren Originalersatzteilen konkurrieren dürfen“, kommentiert dazu der ADAC in einer ersten Stellungnahme. Aber die positiven Effekte sollen erst mit deutlicher Zeitverzögerung im Markt ankommen, sodass die Fürsprecher jetzt auf eine europäische Regelung hoffen.

Hier lesen Sie den kompletten Beitrag …

NUR PREMIUM- UND ONLINE-ABONNENTEN HABEN ZUGRIFF AUF NRZ+-BEITRÄGE UND UNSER E-PAPER.

MELDEN SIE SICH BITTE AN.

LESER WERDEN
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert