Fristverlängerung bei der Kassenaufrüstung mit TSEs

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Seit dem 1. Januar gelten neue Anforderungen in Bezug auf elektronische Kassensysteme, wobei vielen in diesem Zusammenhang die in der Öffentlichkeit diskutierte Bonpflicht im Gedächtnis haften geblieben sein dürfte. Hintergrund des Ganzen ist laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 mit dem Ziel, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu gewährleisten. Demnach gehört dazu unter anderem auch die Forderung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), dass Betriebe bis zum 30. September 2020 zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSEs) in ihre Kassen einbauen. „Aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze können viele Betriebe die Frist nicht einhalten“, sagt BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin mit Blick darauf. Zumal Kassensysteme natürlich auch im Reifenhandel zum Einsatz kommen. Seinen Worten zufolge haben vor diesem Hintergrund alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen – mit jeweiligen Ländererlassen beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlichen Aufschub längstens bis zum 31. März 2021 zu gewähren. Rund um die Regelungen der einzelnen Bundesländer hält der Branchenverband auf seinen Webseiten eine entsprechende Übersicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Herunterladen bereit. cm

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