Fast schon grünes Licht für die Erweiterung der Michelin-Betriebsfläche in Landau
In einem sogenannten Zielabweichungsbescheid hat die rheinland-pfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) festgestellt, dass für die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche in der Ortsgemeinde Bornheim als Erweiterungsfläche für die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA am Standort Landau die Abweichung von den regionalplanerischen Zielen zum Freiraumschutz zugelassen wird. Soll heißen: Der Reifenhersteller ist dem von ihm geplanten Vorhaben, die Betriebsfläche seines dortigen Logistikzentrums um gut sechs Hektar zu vergrößern, einen Schritt näher gekommen. Die Erweiterung soll nördlich angrenzend an den vorhandenen Betriebsstandort erfolgen. „Naturschutzrechtliche Fragen konnten im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens nur geprüft werden, sofern sie raumordnungsrechtliche Relevanz haben. Eine Detailprüfung hat grundsätzlich in den nachfolgenden Genehmigungsstufen zu erfolgen“, so die SGD Süd. Ihren Worten zufolge ist mit dieser Entscheidung die rechtliche Zulässigkeit der Erweiterung allerdings noch nicht abschließend geklärt. Denn wie es weiter heißt, hänge die baurechtliche Zulässigkeit maßgeblich von der kommunalen Bauleitplanung ab. cm
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