Neue Arbeitsschutzregeln in Zeiten der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel zur Veröffentlichung freigegeben. Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich in der nächsten Woche erfolgen.

Die finale Version der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel kann über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abgerufen werden. Mit Veröffentlichung im GMBl tritt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel dann in Kraft. Ziel der Regel ist, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der Corona-Pandemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung der pandemiebedingten Arbeitsschutzmaßnahmen mehr Rechtssicherheit zu geben. Hier finden Sie die neuen Regeln: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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