Reifenstecher von Chemnitz erhält Bewährungsstrafe

Der Reifenstecher von Chemnitz wurde jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Mann muss 10.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der 59-Jährige hatte im Verfahren die Beschädigung von 310 Fahrzeugen gestanden. Es soll ein Schaden von 40.000 Euro entstanden sein. Das Gericht verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung in 46 Fällen und begründet dies damit, dass es davon ausgeht, dass eine Tatnacht, in der viele Reifen zerstochen worden waren, als eine Tathandlung zu betrachten ist. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. cs

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