Umsatzsteuersenkung: BRV erklärt die Auswirkung auf Einlagerungsverträge

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Wenn der Bundesrat am Montag, 29. Juni 2020 dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) zustimmt, gelten zunächst befristet in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die abgesenkten Umsatzsteuersätze von 16 Prozent bzw. 5 Prozent. In diesem Zusammenhang hat sich die BRV-Partnerkanzlei TPG Treuhand Klein, Zeidler & Partner mbB mit der Frage beschäftigt, welche Folgen die Umsatzsteuersenkung auf bestehende Einlagerungsverträge hat.

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