Corona-Soforthilfe: Erste Bescheide kommen im Reifenhandel an
Auch wenn Reifenhändler in Bayern dieser Tage kaum genau wissen, ob sie angesichts der Corona-Krise denn nun Reifen verkaufen und/oder montieren dürfen oder eben nicht, setzt das Bundesland in Bezug auf die Corona-Soforthilfe offenbar Maßstäbe. Wie nun die ersten Reifenhändler gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG berichten, verschickt Bayern bzw. die Bezirksregierungen innerhalb von nur einer Woche nach Antragstellung bereits die ersten Bescheide, gestaffelt nach der Anzahl an Erwerbstätigen. Unternehmen mit bis zu fünf Erwerbstätigen können etwa 5.000 Euro erhalten, bei bis zu zehn Erwerbstätigen sind es 7.500 Euro und bei bis zu 50 15.000 Euro; darüber können 25.000 Euro einmalig als Beihilfe ausgezahlt werden. Einzige Herausforderung in dem zweiseitigen Antrag auf Corona-Soforthilfe sei eine „kurze Erläuterung“, was der „Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass“ und wie hoch der Liquiditätsbedarf in Euro ist. Auch andere Bundesländer haben mittlerweile ähnliche Corona-Soforthilfe-Programme aufgelegt, und auch der Bund hat sein eigenes 50 Milliarden Euro schweres Programm aufgelegt, das mit denen der Länder kombiniert werden könne. ab
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