Was dürfen Reifenhändler in Corona-Virus-Zeiten? Der BRV fasst zusammen

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In den vergangenen Tagen hat die Politik im Kampf gegen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus etliche Einschränkungen des privaten, des öffentlichen und vor allem auch des geschäftlichen Lebens angeordnet. Aufgrund seiner föderalen Struktur ist dabei allerdings in den verschiedenen Bundesländern ein Potpourri an Regeln entstanden, das es dieser Tage auch für Reifenhändler unerlässlich macht, genau hinzuschauen, was denn nun eigentlich gerade vor Ort gilt. Insbesondere hatte Bayern in der vergangenen Woche mit der Ausrufung des Katastrophenfalls und darauf aufbauenden Beschränkungen besondere Schlagzeilen im Reifenmarkt gemacht, hatten Reifenhändler in dem Bundesland doch fürchten müssen, eben keine neuen Reifen mehr vermarkten zu dürfen, und das kurz vor der Umrüstsaison. Seither hat sich die Situation aber nicht nur in Bayern geklärt. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) jetzt mitteilt, gebe es zwischenzeitig von allen Bundesländern Informationen darüber, wie die jeweiligen Erlasse zu verstehen seien. Dennoch gestalte sich mitunter „die tatsächliche Auslegung aber eher schwierig“, so der BRV und mahnt: „Hier ist noch dringender Handlungsbedarf gegeben.“ Auf seiner Internetseite hat der BRV die verschiedenen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern zusammengefasst; die ständig aktualisierte Länderübersicht finden sie hierab

 

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