Causa Fintyre: Duro-Insolvenzantrag, Reifen24/TyreXpert Verfügungsverbot auferlegt
Beim Amtsgericht Frankfurt am Main ist nunmehr auch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Duro Reifenservice GmbH und damit einer weiteren Gesellschaft der deutschen Fintyre-Gruppe gestellt worden. Wie in allen anderen Fällen bisher ist hier genauso der Frankfurter Rechtsanwalt Miguel Grosser als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Zeitgleich ist in Sachen der zuvor bereits gestellten Insolvenzanträge der Fintyre-Ableger Reifen24 GmbH (Saalfeld/Saale) sowie TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH (Hohenwestedt) den beiden Firmen jeweils ein sogenanntes allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Damit gehe die Verfügungsbefugnis über deren Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, während die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse weiterhin den Schuldnern – also Reifen24 und TyreXpert – obliege, heißt es. Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen jedoch der Zustimmung des vorläufigen Verwalters, wie vonseiten des Gerichts noch ergänzt wird. Den Antragstellern sei insofern untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. „Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären“, so das zuständige Amtsgericht Frankfurt. cm
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