Stahlgruber veranstaltet Lehrgang zum Thema Reifenreparatur nach § 7a HWO

Betriebe, die Reifen reparieren wollen, benötigen dafür einen Meister im Reifenhandwerk. Ist der nicht vorhanden, gibt es nach § 7a Handwerksordnung (HWO) für Meister artverwandter Berufe die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung für wesentliche Tätigkeiten des Vulkaniseurhandwerks zu erlangen. Voraussetzung ist laut HWO, dass „die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind“. Hierfür bietet die Stahlgruber-Gesellschafter-Stiftung vom 7. bis 18. Oktober einen entsprechenden Lehrgang nach § 7a HWO an. Der zehntägige Kurs findet in den Räumlichkeiten der Tip Top Automotive GmbH im nordrhein-westfälischen Anröchte (Kreis Soest) statt, vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur Reifenreparatur an Pkw- und Lkw-Reifen in allen Verfahrensarten und endet mit einer Abschlussprüfung. Der Lehrgang richtet sich an erfahrene Kfz-Meister mit Verantwortung im Reifenservice oder Meister artverwandter Berufe. ab

 Details zum Lehrgang finden Sie hier.

 

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