Azubis können ab August eine höhere Ausbildungsbeihilfe erhalten

Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, deutlich steigen soll, heißt es dazu vonseiten des BRV. So soll der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen ab 1. August 2019 von derzeit 622 Euro auf monatlich 716 Euro steigen. Zum 1. August 2020 ist dann eine weitere Erhöhung auf 723 Euro pro Monat vorgesehen. Auszubildende können die Beihilfe bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Anspruch haben die Lehrlinge, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt ist. Volljährige Auszubildende, die mit ihrem Partner in einer Wohnung leben oder selbst bereits Eltern sind, können die Beihilfe unabhängig von der Entfernung beantragen. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass die Ausbildungsvergütung für Miete, Verpflegung und Fahrten nicht ausreichend sind. Das BAB muss als Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit nicht zurückgezahlt werden. Nähere Informationen zum BAB und zur Beantragung gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Neben dem BAB wird auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen, die auf besondere Ausbildungseinrichtungen angewiesen sind, erhöht. ab

Mehr Details zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bietet die Bundesagentur für Arbeit hier.

 

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