BRV informiert über Ausbildungsduldung von Flüchtlingen

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.  (BRV) hat jetzt seine Mitgliedsunternehmen zur Ausbildungsduldung von Flüchtlingen informiert. In dem Schreiben heißt es: „Die mit dem Integrationsgesetz im August 2016 in Kraft getretene „3+2“-Regelung für eine Duldung von Flüchtlingen, die eine Berufsausbildung aufnehmen (§ 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG), hatte in vielen Fällen nicht die vom Handwerk erwartete Rechtssicherheit für die Betriebe und die betroffenen Flüchtlinge gebracht. Dies gilt insbesondere für diejenigen Bundesländer, die die „3+2“-Reglung in der Praxis sehr restriktiv anwenden…”

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