Doch Einsatzbeschränkungen für runderneuerte Nfz-Reifen: in Österreich

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Unlängst hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) aufgrund vielfacher Nachfragen dazu mittels eines Grundsatzstatements klargestellt, dass es für runderneuerter Lkw- und Busreifen keinerlei Einsatzbeschränkungen gebe. Jetzt weist die Branchenvertretung nach einem entsprechenden Hinweis ihrer österreichischen Kollegen allerdings darauf hin, dass sich die diesbezügliche Situation in unserem Nachbarland leicht anders darstellt. Demnach hat in der Alpenrepublik nach wie vor § 39 Abs. 3 KDV 1967 (Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung) Gültigkeit, wonach auf der Hauptlenkachse von Omnibussen – Klasse M2 und M3 – keine runderneuerten Reifen zulässig sind. Insofern rät der BRV um entsprechende Beachtung insbesondere im grenzüberschreitenden Busverkehr nach Österreich. cm

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