De-minimis-Subventionsbetrüger müssen mit scharfen Konsequenzen rechnen

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Das De-minimis-Förderprogramm gehört seit Jahren zu einem festen Bestandteil, wenn Verkäufer im Reifen- und Rädermarkt ihren Kunden dieses oder jenes Produkt verargumentieren wollen. Dabei kann jedes zuwendungsberechtigte Unternehmen pro Lkw und Jahr einen Förderbetrag in Höhe von 2.000 Euro beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragen, in Summe höchstens jedoch 33.000 Euro je Unternehmen. Nun hat das Amtsgericht Stuttgart den Geschäftsführer eines Güterkraftverkehrsunternehmens als Subventionsbetrüger zu einer Zahlung von insgesamt 4.500 Euro verurteilt, weil er genau gegen diesen Passus der Förderrichtlinie verstoßen hatte. Und der Antragsteller muss weitere Konsequenzen für den Betrug tragen.

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