Kostenlose dreijährige BMW-Garantie auf sternmarkierte Reifen
Beim Kauf von mit einem Stern auf der Seitenwand markierten Reifen, anhand der speziell für den Automobhersteller produzierte „original BMW- und Mini-Reifen“ erkennbar sind, gewährt BMW seinen Kunden neuerdings eine kostenlose dreijährige Garantie. Diese beinhaltet für die ersten zwölf Monate eine 100-prozentige Rückerstattung der Reifenkosten im Schadensfall. Im zweiten Jahr übernimmt die BMW Group dann 75 Prozent und im dritten Jahr die Hälfte. Das Ganze greift demnach bei allen Reifenschäden durch spitze Gegenstände wie Nägel oder Glasscherben, durch den Aufprall an der Bordsteinkante während des Parkvorgangs sowie auch bei Vandalismus und bei Diebstahl. Die Garantie, mit welcher der Fahrzeughersteller eigenen Aussagen zufolge Maßstäbe im Wettbewerb setzen will, beginnt mit dem Tag des Reifenkaufes bei einem BMW-Servicepartner und ist im Kaufpreis jeweils inbegriffen. Sie ist in Deutschland, Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark sowie in Spanien, Italien und Portugal verfügbar. Schon seit März bieten auch BMW- und Mini-Händler in Österreich, Polen, Tschechien und Rumänien die Reifenversicherung an, deren Geltungsbereich ganz Europa mit einschließt und die zudem für Fahrten ins Ausland gültig ist.
„Mit unserer Reifenversicherung bieten wir dem Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket – und das kostenlos. Für unsere Kunden ist dies ein weiterer Grund, auf unsere original BMW- und Mini-Reifen bzw. -Kompletträder zu setzen“, erklärt Christian Mück, Leiter Marketing Management Produkte & Services bei der dem Fahrzeughersteller. „Damit zeigt die BMW Group erneut, dass Kundenzufriedenheit und Premiumservice für sie an oberster Stelle stehen“, ergänzt er. Bereits in der Entwicklung eines neuen BMW- oder Mini-Automobils arbeite man intensiv mit verschiedenen internationalen Reifenherstellern zusammen und prüfe die Reifen in umfangreichen Simulationen und strengen Praxistest hinsichtlich rund 50 verschiedener Faktoren wie Verschleiß, Bremsweg, Hochgeschwindigkeit und Komfort geprüft. „Das Resultat sind die originalen BMW- und Mini-Reifen mit Sternmarkierung, die für das jeweilige Modell und das jeweilige Antriebssystem zum Beispiel für BMW xDrive oder Mini All4 maßgeschneidert sind“, garantiert der Autohersteller für sie „exzellentes Fahrverhalten, Stabilität und Kontrolle bei jeder Witterung und in jeder Verkehrssituation“. cm
“Die Garantie, mit welcher der Fahrzeughersteller eigenen Aussagen zufolge Maßstäbe im Wettbewerb setzen will, beginnt mit dem Tag des Reifenkaufes bei einem BMW-Servicepartner und ist im Kaufpreis jeweils inbegriffen.” Na, das ist doch mal was…
Ich kaufe ein Auto zwar nicht wegen der Reifen, aber schon seit 30 Jahren BMW. Diese Garantie kann man geben, weil man von der Qualität der Reifen überzeugt ist. Gut so.
Absolut gleicher Reifen, einmal mit, einmal ohne Stern-
Frage: Verweigert BMW Garantieansprüche für Schaden am z.B. x.drive Strang wenn ein nicht * Reifen montiert ist?
Sehr geehrter Herr Sperl,
die Frage danach, wie BMW sich im konkreten Einzelfall verhalten würde, können wir Ihnen zwar nicht beantworten.
Nichtsdestoweniger möchten wir Sie aber auf den diesbezüglichen Hinweis aufmerksam machen, den der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) mit Blick auf mit unterschiedlichen Rad-Reifen-Systemen ausgestattete Allradfahrzeuge (nicht ausschließlich solche der Marke BMW) basierend auf seinen Erfahrungen seinen Mitglieds- bzw. Reifenservicebetrieben an die Hand gibt.
Demnach wird für ein Fahrzeug mit Allradantrieb und unterschiedlichen Rad-Reifen-Kombinationen auf Vorder- und Hinterachse bei der Umrüstung auf ein nicht vom betreffenden Fahrzeug- oder Radhersteller freigegebenes Reifenfabrikat „unbedingt vorher eine Freigabe des betreffenden Reifenherstellers“ benötigt.
Zum Hintergrund dessen heißt es, dass hinsichtlich des Abrollumfanges gemäß ETRTO-Fertigungstoleranzen zwar eigentlich Abweichungen zwischen plus 1,5 und minus 2,5 Prozent zulässig sind – die Fahrwerkregelsysteme der Fahrzeughersteller (wie etwa BMWs DSC) seien „in der Regel in diesen Fällen so eingestellt, dass sie schon bei abweichenden Abrollumfängen von mehr als einem Prozent zu regeln beginnen – was dann zu entsprechenden Reklamationen durch die Kunden führt“.
Dem BRV zufolge gibt es dazu auch eine Stellungnahme seitens BMW selbst: „Bei der Reifenumrüstung der Fahrzeuge aus unserem Haus BMW ist unbedingt darauf zu achten, dass die Reifen zwischen Vorder- und Hinterachse sowie achsweise die gleichen Abrollumfänge besitzen. In ungünstigen Fällen darf die Reifenumfangsdifferenz zwischen kleinstem und größtem Rad maximal +/–1,5 Prozent betragen. Innerhalb dieser Toleranz treten keine Einschränkungen für die DSC-Funktion auf, nachdem der Reifentoleranzabgleich abgeschlossen ist.“
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen zumindest ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Marx
(Redaktion NEUE REIFENZEITUNG)
Greift die o.g. Versicherung auch, wenn der Reifen mit *-Markierung nicht bei einem BMW-Servicepartner gekauft wurde, sondern beim Reifenhändler seines Vertrauens? Denn dort kann man auch Reifen mit Stern * beziehen.
Sehr geehrter Herr Müller,
wie im Text erwähnt, gilt die Garantie ab dem “Tag des Reifenkaufes bei einem BMW-Servicepartner”, womit nach unserem Verständnis Vertragswerkstätten der Marke gemeint sind und anderswo gekaufte Reifen mit Sternmarkierung insofern wohl außen vor bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Marx
(Redaktion NEUE REIFENZEITUNG)