BRV erinnert an Regelungen rund um vermeintliche „Sommerreifenpflicht“ in Italien

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Da der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) rund um die Urlaubssaison eigenen Worten zufolge immer wieder mit Fragen zur vermeintlichen „Sommerreifenpflicht“ in Italien konfrontiert wird, verweist dessen Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch einmal auf die diesbezüglich geltenden Bestimmungen in dem südeuropäischen Land. „Im Zeitraum vom 15. Mai bis 14. Oktober – also im Sommer – ist in Italien die Sonderregelung, dass Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) mit niedrigerem Speedindex als dem der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges erforderlichen zulässig sind (wie in Deutschland generell mit Hinweis im Sichtfeld des Fahrers etc.), außer Kraft gesetzt“, erklärt er. Das bedeute, dass im fraglichen Zeitraum dort nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bzw. M+S-gekennzeichnete Reifen zulässig seien, deren Geschwindigkeitsindex der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (Zulassungsbescheinigung Teil I – Ziffer T) entspricht. „Bei Nichtbeachtung dieser Verordnung drohen empfindliche Strafen bis zu 1.700 Euro bzw. können die Kennzeichen und Kfz-Papiere eingezogen werden“, warnt Drechsler. cm

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