Mindestlohn gilt nicht für Azubis

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Mindestlohns ist die Frage an den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) herangetragen worden, ob die diesbezüglichen Regelungen auch für Auszubildende in der Reifenbranche greifen. Angesichts dessen, dass Arbeitnehmer über 18 Jahre ab Januar 2015 mit wenigstens 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden müssen, ging es dabei um eine Klärung, ob dies auch für Lehrlinge gilt, die 18 Jahre alt sind, bzw. ob diese ab 1. Januar 2015 den Mindestlohn beanspruchen können oder sie eben weiterhin eine Ausbildungsvergütung erhalten. „Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, erhalten keinen Mindestlohn. Ihre Entlohnung wird weiterhin durch das Berufsbildungsgesetz geregelt“, verweist der BRV in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. cm

 

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