Erneut Reifen gefunden, die PAK-Grenzwerte überschreiten
Nachdem die European Tyre & Rubber Manufacturers’ Association (ETRMA) im Frühjahr und im Herbst vergangenen Jahres die Ergebnisse von Tests vorgelegt hatte, wonach bei jeweils um die zehn Prozent der untersuchten Reifen Anteile an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gefunden wurden, die jenseits der in der REACH-Verordnung festgelegten Grenzwerte liegen, haben entsprechende Überprüfungen in Rheinland-Pfalz jüngst Ähnliches zutage gefördert. Mitte Dezember 2011 publizierte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Bundeslandes die Ergebnisse eigener Messungen, wonach bei zwei von insgesamt 19 getesteten Reifen ein deutliches Überschreiten des Grenzwertes festgestellt wurde. Daraus wird gefolgert, dass bei deren Produktion Weichmacheröle eingesetzt wurden, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen.
„Die Aktion der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht soll dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung mit krebserzeugenden Stoffen zu reduzieren“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. „Als Nebeneffekt werden auch europäische Hersteller, die sich an die Regeln halten, vor unlauterer Konkurrenz geschützt“, ergänzt sie. Bei den beiden beanstandeten Reifen soll es sich um Importe aus der Volksrepublik China handeln: ein „HP 102“ der Marke Zeetex (hergestellt von der Shandong Linglong Tyre Co. Ltd.) sowie Nankangs „Ultra Sport NS-II“. Mit zehn Reifenmodellen stammt übrigens mehr als die Hälfte des Testfeldes aus chinesischer Produktion, von den anderen neun kommen jeweils zwei aus der Türkei und Korea sowie aus der Ukraine, Indonesien, Rumänien, Slowenien und Schottland/Großbritannien.
Dies lässt sich einer Liste mit den untersuchten Reifentypen und den erhaltenen Messergebnissen (siehe unten) entnehmen, die das Ministerium des Bundeslandes aufgrund des – wie es heißt – „starken öffentlichen Interesses“ auf seinen Internetseiten bereitstellt. Als Messwert wird in ihr eine „H-Bay“ genannte und in Prozent angegebene Größe genannt. Diese sei „eine komplexe Größe aus der kernresonanzspektroskopischen Untersuchung, die etwas über den Gehalt an polyzyklischen Aromaten (PAK)“ aussage, heißt es zur Erklärung. Wenn ein diesbezüglicher Grenzwert von 0,35 Prozent überschritten wird, sei „davon auszugehen, dass bei der Produktion ein Weichmacheröl mit unzulässigen Konzentrationen an PAK verwendet wurde“, so das Ministerium weiter, das die beanstandeten Reifentypen nach eigenen Angaben wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Verkehr gezogen hat.
Bereits 2010 gab es auch in Baden-Württemberg ähnliche Untersuchungen. Im Rahmen des Projektes „PAK in Reifen“ hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe entsprechende Untersuchungen an 15 Proben aus Autoreifen veranlasst. Wie es heißt, wurden dabei nicht nur Hersteller im Regierungsbezirk „angemessen“ berücksichtigt und „durchweg gängige Reifen“ herangezogen, um eine repräsentative Marktabbildung sicherzustellen, sondern vorrangig vor allem auch ein Blick auf Reifen und Hersteller geworfen, die „hinsichtlich des PAK-Gehaltes in Reifen bereits auffällig geworden sind“. Die Ergebnisse der damaligen Analytik in Baden-Württemberg sollen anders als in Rheinland-Pfalz allerdings gezeigt haben, dass keine der Proben den Schwellenwert von 0,35 Prozent „H-Bay“ überschritt. Insofern brauchte das Regierungspräsidium Karlsruhe keine weitere Maßnahmen veranlassen. cm
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!