Leicht höheres Schaeffler-Angebot für Continental
Presseberichten zufolge hat die Schaeffler-Gruppe ihr Übernahmeangebot für die Continental AG leicht von ursprünglich 69,37 auf nunmehr 70,12 Euro je Aktie und damit auf insgesamt gut 11,4 Milliarden Euro erhöht. Wie es dabei unter Berufung auf eine Pflichtmitteilung des fränkischen Familienunternehmens für die Börse weiter heißt, entspreche dieses Angebot dem für den 14. Juli von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten Dreimonatsdurchschnittskurs der Conti-Aktie. „Wir konnten diese Berechnungen der BaFin nicht vorwegnehmen“, wird Schaeffler-Sprecher Detlef Sieverdingbeck vom Handelsblatt zitiert. Dabei soll er betont haben, dass es sich bei den 70,12 Euro pro Aktie nicht um ein neues Angebot handele. „Wir werden dies zahlen, und dabei bleibt es“, hat er gegenüber dem Blatt zu Protokoll gegeben. Unterdessen habe sich allerdings ein wichtiger Investor des Autozulieferers zu Wort gemeldet, dem auch dies noch zu wenig sein dürfte. „Das Angebot liegt deutlich unter dem Wert der Aktie und ist deshalb unbefriedigend. Ein fairer Preis muss über 80 Euro betragen“, wird die Meinung des Managers eines führenden institutionellen Kapitalanlegers in Deutschland von dem Blatt wiedergegeben. Wenn die Schaeffler-Gruppe ihr Angebot nicht weiter erhöhe, wolle man die eigenen Conti-Anteile behalten. Einerseits deshalb, weil man sich ansonsten „um unsere Prämie gebracht“ sehe, und andererseits, weil man dem hannoverschen Automobilzulieferer ein „langfristig großes Wertpotenzial“ attestiert. Ob dies eine drohende Conti-Übernahme verhindern kann, wird man sehen. Von der Prüfung der von dem Unternehmen gerügten Swap-Geschäfte Schaefflers durch die BaFin sollten sich die Hannoveraner demgegenüber nicht allzu viel versprechen, so die einhellige Meinung von Experten. Denn obwohl die Finanzaufsicht nach wie vor die Angelegenheit untersucht, hat die Nachrichtenagentur Reuters eine mit der Prüfung vertraute Person gesprochen, nach deren Meinung es derzeit „keine rechtliche Grundlage“ zu geben scheint, wonach das Vorgehen der Schaeffler-Gruppe zu untersagen sei.
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