Conti/Schaeffler: Das Spiel ist vorbei
In den frühen Morgenstunden haben es die Nachrichtendienste gemeldet und die beiden beteiligten Unternehmen per Pressemitteilung verkündet: Die Continental AG hat eine weitreichende Investorenvereinbarung mit der Schaeffler KG sowie Maria-Elisabeth Schaeffler und Georg F. W. Schaeffler abgeschlossen. Damit wird die Auseinandersetzung um das Übernahmeangebot des fränkischen Familienunternehmens beigelegt. In einigen Medien wird die Schaeffler-Gruppe als „Sieger“ der Auseinandersetzung gesehen. Als Garant für die Wahrung der Interessen aller Stakeholder der Continental soll Bundeskanzler a. D. Dr. Gerhard Schröder gewonnen. Man habe nach der harten Arbeit der vergangenen Wochen hat Continental ein akzeptables Gesamtpaket erreicht, so Continental. Es enthält mit dem verbesserten Angebotspreis und dem zugesagten Nachteilsausgleich eine spürbar höhere Gegenleistung. Die Vereinbarung schaffe außerdem Klarheit über zukünftige Verhältnisse: Die Continental bleibe für ihre Kunden ein langfristig hervorragend aufgestellter Partner. Die Continental-Mitarbeiter behielten ihre verlässliche Orientierung innerhalb des in den vergangenen Jahren entwickelten klaren Zukunftskonzepts.
„Wir haben von Anfang an auf eine konstruktive Einigung im Interesse beider Unternehmen, ihrer Mitarbeiter, Kunden und Anteilseigner gesetzt. Damit schaffen wir die Voraussetzung für die Kombination zweier deutscher Technologieführer, die innovative Lösungen für die künftigen Herausforderungen der Automobilindustrie liefern wird“, so Dr. Jürgen M. Geißinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schaeffler-Gruppe.
In der unbefristeten Vereinbarung, die frühestens im Frühjahr 2014 gekündigt werden kann, wurden umfangreiche Regelungen zum Schutz der Interessen der Continental AG sowie ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden getroffen. Die Schaeffler KG verpflichtet sich, den Angebotspreis von 70,12 Euro auf 75,00 Euro je Continental-Aktie zu erhöhen. Dies entspricht einem zusätzlichen Betrag von rund 800 Mio. Euro für die Aktionäre bzw. einer Prämie von 39 Prozent gegenüber dem Aktienkurs der Continental AG unmittelbar vor Bekanntwerden der Übernahmeabsicht, 20 Prozent gegenüber dem Monats-Durchschnittskurs und acht Prozent gegenüber dem 3-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntwerden der Übernahmeabsicht. Die Aktionäre haben voraussichtlich bis zum 16. September 2008 Gelegenheit, über die Annahme des verbesserten Angebots zu entscheiden.
Darüber hinaus sagt Schaeffler verbindlich zu, das Engagement bei der Continental AG innerhalb der nächsten vier Jahre auf eine Minderheitsbeteiligung von bis zu 49,99 Prozent zu beschränken. Schaeffler werde die bisherige Strategie und Geschäftspolitik des Vorstands unter Beibehaltung des bisherigen Markt- und Markenauftritts unterstützen und keine Verkäufe oder sonstige wesentliche Strukturmaßnahmen verlangen.
Weiterer wesentlicher Punkt der Vereinbarung zum Schutz der Interessen der Continental AG ist die Verpflichtung von Schaeffler, etwaige negative Effekte im Falle eines so genannten Change of Control im Zusammenhang mit bestehenden Finanzierungsverträgen der Continental AG sowie die aus der Schaeffler-Beteiligung resultierenden steuerlichen Nachteile bis zu einer Höhe von insgesamt 522 Mio. Euro auszugleichen.
Die Schaeffler KG hat außerdem die Verpflichtung übernommen, bei einer etwaigen Weiterveräußerung von Aktienpaketen ihrer Minderheitsbeteiligung innerhalb der nächsten vier Jahre einem gegebenenfalls von dem Garanten benannten Käufer den Vorzug zu geben, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Continental AG und der Schaeffler KG steht. Gegen den Willen der Continental wird es auch keine Veränderungen in Bezug auf die Unternehmensform, den Sitz, die Konzernzentrale und die Geschäftsbereiche, die Börsennotierung oder eine Änderung der Dividendenpolitik oder eine Erhöhung des Verschuldungsgrades geben.
Zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer werde die Schaeffler KG ohne Zustimmung des Vorstands keinerlei Maßnahmen treffen oder unterstützen, die auf eine Änderung von Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen oder auf eine Abschaffung der paritätischen Mitbestimmung abzielen. Schaeffler verpflichtet sich weiter, die nach anwendbaren Rechtsvorschriften, Vereinbarungen, Regelungen und Verträgen bei Continental bestehenden Rechte der Mitarbeiter, Betriebsräte und Gewerkschaften zu respektieren.
Unverzüglich nach Vollzug des Übernahmeangebots werden die beiden Vertragspartner beginnen, gemeinsam Möglichkeiten strategischer Kooperationsprojekte zwischen der Schaeffler-Gruppe und dem Continental-Konzern insbesondere im Bereich Powertrain nach dem Grundsatz eines gleichberechtigten Miteinanders zweier leistungsfähiger und unabhängiger Unternehmensgruppen zu prüfen.
Bundeskanzler a. D. Dr. Gerhard Schröder als Garant ist zur Wahrung der Interessen von Continental, ihrer Aktionäre, Arbeitnehmer und sonstigen Stakeholder berechtigt und ermächtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen von Schaeffler jederzeit gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang kann er von Schaeffler Auskunft über den Stand der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Investorenvereinbarung verlangen.
Nach der Auseinandersetzung erwartet Continental auf Grundlage der gemeinsam intensiv erarbeiteten Investorenvereinbarung in Zukunft eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Schaeffler Gruppe. Das gemeinsame Interesse liegt darin, den Wert der Continental nachhaltig und langfristig zu steigern, das Unternehmen mit aller Energie weiter zu entwickeln sowie die Innovationskraft beständig zu stärken – im Interesse aller Stakeholder der Continental.
Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG werden nach der Aktualisierung der Angebotsunterlage durch Schaeffler im Rahmen einer ergänzenden Stellungnahme nach § 27 WpÜG zu den Änderungen Stellung nehmen.
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