EU-Entwaldungsverordnung: Runderneuerte Reifen sollen ausgenommen werden

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Wenn die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem Ende dieses Jahres zur Anwendung kommt, dann könnten runderneuerte Reifen ausgenommen sein, wie dazu nun die Europäische Kommission in einem Bericht über die Vereinfachung der Verordnung vorschlägt (Bild: NRZ/Arno Borchers; Screenshot)

Anfang dieser Woche hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Wirtschaftsbeteiligten, den Mitgliedstaaten, Drittländern und anderen Interessenträgern „zusätzliche Klarheit verschaffen und gleichzeitig für Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgen“, heißt es dazu aus Brüssel. Mit dem Paket komme die Behörde ihrer Zusage an das Europäische Parlament und den Rat nach, eine Überprüfung zur Vereinfachung der überarbeiteten Verordnung durchzuführen, und bereitet die Anwendung der Verordnung bis Ende dieses Jahres vor. Eine der darin vorgesehenen Vereinfachungen: Runderneuerte Reifen sollen dem Anwendungsbereich der Verordnung per Ausnahme entzogen werden.

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