Antragstellung für „Umweltschutz und Sicherheit“ erst ab Mitte April möglich
Unternehmen aus dem mautpflichtigen Güterkraftverkehr sollten sich den 14. April rot in ihrem Kalender markieren. Anders als ansonsten üblich, können diese nämlich Anträge unter dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ nicht bereits seit Januar stellen, sondern eben erst ab Mitte April.



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