Tachographenpflicht ab Juli 2026 auch für Transporter im grenzüberschreitenden Verkehr

Ab kommenden Juli gilt die Tachographenpflicht im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr auch für Transporter ab 2,5 Tonne (Bild: Depositphotos)

Ab Juli 2026 müssen viele leichte Nutzfahrzeuge erstmals einen intelligenten Tachographen nutzen – sofern sie grenzüberschreitend im gewerblichen Lieferverkehr unterwegs sind. Damit gelten für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen künftig größtenteils dieselben Regeln wie für große Lkw, wie der kürzlich abgespaltene Continental-Unternehmensbereich Automotive, der nun als Aumovio im Markt auftritt, in einer Mitteilung erläutert: „Für Flottenbetreiber heißt das: informieren, nachrüsten, umstellen, digitalisieren.“ Die Verpflichtung zur digitalen Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten, bislang auf den klassischen Lkw-Fuhrpark ab 3,5 Tonnen beschränkt, weitet sich damit auf ein bislang nicht erfasstes Fahrzeugsegment aus. Für Flottenbetreiber bedeutet dies neue Herausforderungen – rechtlich, organisatorisch und technisch. Von der neuen Regelung ausgenommen sind rein innerstaatliche Transporte ohne Entsendung, Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, sowie nicht-kommerzielle Einsätze. Die neue Regelung ist Bestandteil des sogenannten „EU-Mobilitätspakets I“, das 2020 auf Ebene der Europäischen Union verabschiedet wurde.

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