Vermeintliches „M+S-Reifenverbot“ geistert wieder durch die (Online-)Medien

Auch wenn es derzeit wieder einmal zahlreiche (Online-)Medien in reißerischen Schlagzeilen so formulieren: M+S-Reifen sind ab dem 1. Oktober 2024 nicht verboten! Was allerdings mit dem nächsten Monatswechsel wegfällt, ist die im Mai 2017 beschlossene Ausnahmeregelung. Danach gelten derzeit auch noch Reifen nach der situativen Winterreifenpflicht der Straßenverkehrsordnung als Winterreifen, die lediglich eine M+S-Markierung tragen, nicht aber gleichzeitig auch das 3PMSF-Piktogramm, also das sogenannte Schneeflockensymbol. Voraussetzung dafür, dass diese Ausnahmeregelung noch bis zum Ende dieses Monats für M+S-Reifen gilt, ist dabei das Produktionsdatum entsprechender Reifen. Diese müssen vor dem Stichtag 1. Januar 2018 produziert worden sein. Sollte also am 1. Oktober „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ das Autofahren zu einer Rutschpartie machen, gilt: Ausschließlich M+S-markierte Reifen aus 2017 und davor dürfen dann nicht gefahren werden. Dasselbe gilt natürlich auch – weiterhin – für alle neueren ausschließlich M+S-markierte Reifen. Ist der winterliche Spuk dann tags drauf wieder vorüber, gelten hierzulande für ausschließlich M+S-markierte Reifen erneut keinerlei Nutzungsbeschränkungen, zumindest mit Blick auf die situative Winterreifenpflicht. Allerdings sollte man sich fragen, ob fast sieben Jahre alte oder gar noch ältere Reifen noch in jedem Fall als sichere Bereifung gelten können – situative Winterreifenpflicht hin oder her.

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